Maschinenzentrum Lengerich GmbH - Sondermann Holzbearbeitungsmaschinen -, Lengerich, Hollenbergsweg 12, 49525 Lengerich.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bäumer-Maschinen Sondermann GmbH & Co. KG am 25.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Maschinenzentrum Lengerich GmbH - Sondermann Holzbearbeitungsmaschinen -, Lengerich, Hollenbergsweg 12, 49525 Lengerich.Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Geschäftsanschrift: Hollenbergsweg 12, 49525 Lengerich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2009 mit der Bäumer-Maschinen Sondermann GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 11999) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.