1 |
a)
Matapi gGmbH
b)
Baldham, Landkreis Ebersberg
c)
Betrieb von Kindertagesstätten, für die
sozialpädagogische altersgerechte
Förderung und betreuung von Kindern und
deren Verpflegung. Die Gesellschaft
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zecke. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der Bildung
und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).
Dieser Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern ab dem 2.
Lebensjahr bis zum Schulalter in
Kindertagesstätten mit den Zielen: Kinder in
ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
nachhaltig zu fördern, unter
Berücksichtigung der jeweils besonderen
sozialen und kulturellen Bedürfnisse und
Interessen der Kinder und somit dazu
beizutragen, Benachrichtungen zu
vermeiden oder abzubauen; Eltern und
andere Erziehungsberechtigte bei der
Erziehung zu beraten und zu unterstützen;
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu
schützen; dazu beizutragen, positive
Lebensbedingungen für Kinder und ihre
Familien sowie eine kinder- und
familienfreundliche Umwelt zu erhalten
oder zu schaffen; Weiterhin durch die
Betreuung von Hortkindern. Zur
Verwirklichung dieser Ziele kann die
Gesellschaft Kindertagesstätten als Träger
der freien Jugendhilfe gründen,
übenehmen, und betreiben. Weiterhin kann
sich die Gesellschaft an geeigneten
Einrichtungen zur Förderung der Erziehung
beteiligen oder selbst solche Einrichtungen
gründen. Beteiligt sich die Gesellschaft an
solchen Einrichtungen, dürfen jedoch
finanzielle oder sonstige Leistungen
ausschließlich an ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften des
öffentlichen Rechts fließen. Die
Gesellschaft ist zur Beschaffung und
Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58
AO für die Förderung der in Abs. 2
genannten Zwecke durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft befugt.
Hierzu ist die Gesellschaft berechtigt,
Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften
anzunehmen, Unternehmen zu gründen,
sich an Gesellschaften zu beteiligen und
Maßnahmen und Einrichtungen um Sinne
des Satzungszwecks zu beraten und zu
fördern, soweit hiermit nicht gegen
gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben
verstoßen wird, sowie Rücklagen in
gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62
AO zu bilden. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Krinner-Jakobs, Tatjana Magdalena,
Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2022.
b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der
Karwendel-Kiste e.V. mit dem Sitz in Baldham (Amtsgericht
München VR 30550). |
a)
29.03.2023
Dr. Vittinghoff |