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Matapi gGmbH, Baldham (HRB 283524)

Firmendaten

Anschrift
Brauneckstr. 1
85598 Baldham
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2022
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 283524
Amtsgericht: München
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Matapi gGmbH aus Baldham ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 283524 verzeichnet. Nach der Gründung am 15.12.2022 hat die Matapi gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Betrieb von Kindertagesstätten, für die sozialpädagogische altersgerechte Förderung und betreuung von Kindern und deren Verpflegung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schulalter in Kindertagesstätten mit den Zielen: Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung nachhaltig zu fördern, unter Berücksichtigung der jeweils besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Interessen der Kinder und somit dazu beizutragen, Benachrichtungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für Kinder und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen; Weiterhin durch die Betreuung von Hortkindern. Zur Verwirklichung dieser Ziele kann die Gesellschaft Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe gründen, übenehmen, und betreiben. Weiterhin kann sich die Gesellschaft an geeigneten Einrichtungen zur Förderung der Erziehung beteiligen oder selbst solche Einrichtungen gründen. Beteiligt sich die Gesellschaft an solchen Einrichtungen, dürfen jedoch finanzielle oder sonstige Leistungen ausschließlich an ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts fließen. Die Gesellschaft ist zur Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 AO für die Förderung der in Abs. 2 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft befugt. Hierzu ist die Gesellschaft berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu gründen, sich an Gesellschaften zu beteiligen und Maßnahmen und Einrichtungen um Sinne des Satzungszwecks zu beraten und zu fördern, soweit hiermit nicht gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben verstoßen wird, sowie Rücklagen in gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62 AO zu bilden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Matapi gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 31.01.2024)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 b)
Von Amts wegen ergänzt:
Geschäftsanschrift:
Brauneckstraße 1, 85598 Baldham
a)
25.04.2023
Dr. Vittinghoff
1 a)
Matapi gGmbH
b)
Baldham, Landkreis Ebersberg
c)
Betrieb von Kindertagesstätten, für die
sozialpädagogische altersgerechte
Förderung und betreuung von Kindern und
deren Verpflegung. Die Gesellschaft
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zecke. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der Bildung
und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).
Dieser Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern ab dem 2.
Lebensjahr bis zum Schulalter in
Kindertagesstätten mit den Zielen: Kinder in
ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
nachhaltig zu fördern, unter
Berücksichtigung der jeweils besonderen
sozialen und kulturellen Bedürfnisse und
Interessen der Kinder und somit dazu
beizutragen, Benachrichtungen zu
vermeiden oder abzubauen; Eltern und
andere Erziehungsberechtigte bei der
Erziehung zu beraten und zu unterstützen;
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu
schützen; dazu beizutragen, positive
Lebensbedingungen für Kinder und ihre
Familien sowie eine kinder- und
familienfreundliche Umwelt zu erhalten
oder zu schaffen; Weiterhin durch die
Betreuung von Hortkindern. Zur
Verwirklichung dieser Ziele kann die
Gesellschaft Kindertagesstätten als Träger
der freien Jugendhilfe gründen,
übenehmen, und betreiben. Weiterhin kann
sich die Gesellschaft an geeigneten
Einrichtungen zur Förderung der Erziehung
beteiligen oder selbst solche Einrichtungen
gründen. Beteiligt sich die Gesellschaft an
solchen Einrichtungen, dürfen jedoch
finanzielle oder sonstige Leistungen
ausschließlich an ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften des
öffentlichen Rechts fließen. Die
Gesellschaft ist zur Beschaffung und
Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58
AO für die Förderung der in Abs. 2
genannten Zwecke durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft befugt.
Hierzu ist die Gesellschaft berechtigt,
Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften
anzunehmen, Unternehmen zu gründen,
sich an Gesellschaften zu beteiligen und
Maßnahmen und Einrichtungen um Sinne
des Satzungszwecks zu beraten und zu
fördern, soweit hiermit nicht gegen
gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben
verstoßen wird, sowie Rücklagen in
gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62
AO zu bilden.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Krinner-Jakobs, Tatjana Magdalena,
Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2022.
b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der
Karwendel-Kiste e.V. mit dem Sitz in Baldham (Amtsgericht
München VR 30550).
a)
29.03.2023
Dr. Vittinghoff

Historie 1

29.03.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Tatjana Magdalena Krinner-Jakobs
Geschäftsführer