HRA 31076: Mathias Gangolf GmbH & Co.KG, Bitburg, Saarstraße 37, 54634 Bitburg. Prokura erloschen: Gangolf, Irene, Bitburg, * ‒.‒.‒‒; Gangolf, Klaus Jürgen, Kaufmann, Bitburg; Gangolf, Ottilie, Bitburg; Gangolf, Thomas, Bitburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Mathias Gangolf GmbH & Co.KG, Bitburg, Saarstraße 37, 54634 Bitburg.Geschäftsanschrift: Saarstraße 37, 54634 Bitburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Gangolf, Salm & Co. GmbH mit Sitz in Konz (Amtsgericht Wittlich HRB 1522) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mathias Gangolf GmbH & Co., Bitburg (Saarstr. 37, 54634 Bitburg). Nach Anfügung eines Rechtsformzusatzes: Mathias Gangolf GmbH & Co.KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.06.2007 mit der Gangolf GmbH mit Sitz in Birkenfeld (Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 10594) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.