HRB 162174: Matrix Communications AG, München, Bernhard-Wicki-Straße 5, 80636 München. Die Verschmelzung wurde am 29.09.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 219463).
HRB 162174: Matrix Communications AG, München, Bernhard-Wicki-Straße 5, 80636 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 26.08.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 26.08.2015 mit der Mondstein 359. GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 219463) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Matrix Communications AG, München, Bernhard-Wicki-Straße 5, 80636 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.08.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.024 EUR auf 78.524,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10.02.2012 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) und 7 (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 78.524,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 28.08.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.956,00 EUR.
Matrix Communications AG, München, Ickstattstr. 7, 80469 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.08.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 9.020 EUR auf 76.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.11.2010 ist die Satzung in den §§ 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 7 (Genehmigtes Kapital) geändert. Geschäftsanschrift: Bernhard-Wicki-Straße 5, 80636 München. Neues Grundkapital: 76.500,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 28.08.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.980,00 EUR.
Matrix Communications AG, München (Ickstattstr. 7, 80469 München). Die Hauptversammlung vom 28.08.2008 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.08.2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 20.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
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