Mattana GmbH, Schrott- u. Metallgroßhandel, Idar-Oberstein (Hauptstraße 602, 55743 Idar-Oberstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mattana Entsorgungs e.K. (Alleininhaber Stefan Mattana) am 07.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mattana GmbH, Schrott- u. Metallgroßhandel, Idar-Oberstein (Hauptstraße 602, 55743 Idar-Oberstein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2006 sowie dem Zustimmungsbeschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.01.2006 mit der Firma Mattana Entsorgungs e.K. ( Alleininhaber: Stefan Mattana ) mit Sitz in Idar-Oberstein (HRA 11843) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.