HRA 202140: Matthäi Wasserbau GmbH & Co. KG, Verden (Aller), Bremer Straße 135, 27283 Verden (Aller). Prokura erloschen: Schlichting, David Dervis, Hoya/Weser, * ‒.‒.‒‒.
HRA 202140: Matthäi Wasserbau GmbH & Co. KG, Verden (Aller), Bremer Straße 135, 27283 Verden (Aller). Einzelprokura: Schlichting, David Dervis, Hoya/Weser, * ‒.‒.‒‒.
HRA 202140: Matthäi Wasserbau GmbH & Co. KG, Verden (Aller), Bremer Straße 135, 27283 Verden (Aller). Prokura erloschen: Meier, Martin, Hameln, * ‒.‒.‒‒.
HRA 202140: Matthäi Wasserbau GmbH & Co. KG, Verden (Aller), Bremer Straße 135, 27283 Verden (Aller). Einzelprokura: Meier, Martin, Hameln, * ‒.‒.‒‒.
Matthäi Wasserbau GmbH & Co. KG, Verden (Aller), Bremer Straße 135, 27283 Verden (Aller). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2013 Teile des Vermögens (Teilbetreib VII) der Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co KG mit Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode, HRA 120980) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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