HRA 23555: Matthias Brock Bau GmbH & Co. KG, Hilden, Verbindungsstraße 15-19, 40723 Hilden. Der Sitz ist nach Solingen (jetzt Amtsgericht Wuppertal HRA 24757) verlegt. Geschäftsanschrift: Wittkuller Straße 58-60, 42719 Solingen.
HRA 24757: Matthias Brock Bau GmbH & Co. KG, Solingen, Wittkuller Straße 58-60, 42719 Solingen. (Der Trockenbau, Brandschutz DIN 4102, Zimmerei, Metallbau, Fassadenbau und Asbestsanierung TRGS 519.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wittkuller Straße 58-60, 42719 Solingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Janisch Verwaltungs-GmbH, Hilden (Amtsgericht Düsseldorf HRB 75537). Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Janisch, Eckehard, Haan, * ‒.‒.‒‒; Janisch, Robert, Hilden, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Hilden (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23555) nach Solingen verlegt.
HRA 23555: Matthias Brock Bau GmbH & Co. KG, Hilden, Verbindungsstraße 15-19, 40723 Hilden. (Der Trockenbau, Brandschutz DIN 4102, Zimmerei, Metallbau, Fassadenbau und Asbestsanierung TRGS 519.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Verbindungsstraße 15-19, 40723 Hilden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Janisch Verwaltungs-GmbH, Hilden (Amtsgericht Düsseldorf HRB 75537). Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Janisch, Eckehard, Haan, * ‒.‒.‒‒; Janisch, Robert, Hilden, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Matthias Brock Bau GmbH, Hilden (Amtsgericht Düsseldorf HRB 53626) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.