HRA 20804:Matthias Kircher Baustoff GmbH & Co. KG, Weißenthurm, Miesenheimer Weg 11, 56575 Weißenthurm.Wohnort geändert und im übrigen Eintrag neu vorgetragen: Persönlich haftender Gesellschafter: Kircher, Jannine, Weißenthurm, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
Matthias Kircher Baustoff GmbH & Co. KG, Weißenthurm, Miesenheimer Weg 11, 56575 Weißenthurm. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kircher, Jannine, geb. Brücken, Kettig, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
Matthias Kircher Baustoff GmbH & Co. KG, Weißenthurm, Miesenheimer Weg 11, 56575 Weißenthurm.(a) Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen und Brennstoffen aller Art sowie mit Landesprodukten,b) Logistik und Transporte,c) Spedition und Lagerei,d) die Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen.).Geschäftsanschrift: Miesenheimer Weg 11, 56575 Weißenthurm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kircher Verwaltungs GmbH, Weißenthurm (AG Koblenz HRB 22267), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Matthias Kircher Baustoff GmbH, Weißenthurm (AG Koblenz HRB 2014) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.