HRA 201336: Matthias Lau Systemgastronomie GmbH & Co.KG, Bockhorn, Oldenburger Weg 5, 26345 Bockhorn. Die Firma ist erloschen.
HRA 201336: Matthias Lau Systemgastronomie GmbH & Co.KG, Bockhorn, Oldenburger Weg 5, 26345 Bockhorn. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Eingetreten als Liquidator: Matthias Lau Wilhelmshaven Verwaltungs-GmbH, Bockhorn (Amtsgericht Oldenburg HRB 202300). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 201336: Matthias Lau Systemgastronomie GmbH & Co.KG, Bockhorn, Oldenburger Weg 5, 26345 Bockhorn. Geschäftsanschrift: Oldenburger Weg 5, 26345 Bockhorn.
HRA 201336: Matthias Lau Systemgastronomie Wilhelmshaven GmbH & Co.KG, Bockhorn (Oldenburger Weg 5, 26345 Bockhorn). Firma geändert, nun: Neue Firma: Matthias Lau Systemgastronomie GmbH & Co.KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2018 mit der Matthias Lau Systemgastronomie Jever GmbH & Co. KG mit Sitz in Bockhorn (Amtsgericht Oldenburg HRA 201475) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201336: Matthias Lau Systemgastronomie Wilhelmshaven GmbH & Co.KG, Bockhorn (Oldenburger Weg 5, 26345 Bockhorn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2018 Teile des Vermögens der Matthias Lau Systemgastronomie e.K. mit Sitz in Westerstede (HRA 201343) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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