PR 106 P: Mattig und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Teltow (Beethovenstraße 141, 14513 Teltow). Partner: Nicht mehr Partner: 3. Kruse-Kraft, Roland; Rechtsverhaeltnis: Die Partnerschaft ist aufgelöst. Das Vermögen der Partnerschaft ist auf den verbliebenen Partner Holger Mattig übergegangen. Der Name der Partnerschaft ist erloschen
PR 106 P: Mattig und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Brandenburg an der Havel (Beethovenstraße 141, 14513 Teltow). Name der Partnerschaft ist geändert in: Mattig und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Sitz der Firma: Teltow; Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Qualitätskontrollen (§ 57 a WPO). Handels-, Bank- und Immobiliengeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO "Residenzpflicht"). Nicht mehr Partner: 1. Brunow, Thomas; Partner: 3. Kruse-Kraft, Roland, * ‒.‒.‒‒, Berlin, Wirtschaftsprüfer; Der Sitz der Partnerschaft ist von Brandenburg an der Havel nach Teltow verlegt
Mattig und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Brandenburg an der Havel (Silostraße 8, 14770 Brandenburg an der Havel). Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Qualitätskontrollen, sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). Vertretungsregelung: Jeder Partner, der Wirtschaftsprüfer ist, vertritt die Gesellschaft allein. Partner, die keine Wirtschaftprüfer sind, vertreten die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit einem Wirtschaftsprüfer. Partner: 1. Brunow, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Rathenow, Steuerberater; Partner: 2. Mattig, Holger, * ‒.‒.‒‒, Teltow, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Partnerschaft.