Maurer & Thoma Beschichtung GmbH & Co. KG, Freystadt (Rohr 41, 92342 Freystadt).Die Verschmelzung wurde am 09.06.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 20871).Eintragung laufende Nr. 6 von Amts wegen berichtigt
Maurer & Thoma Beschichtung GmbH & Co. KG, Freystadt (Rohr 41, 92342 Freystadt). Die Verschmelzung wurde am 09.05.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 20871).
Maurer & Thoma Beschichtung GmbH & Co. KG, Freystadt (Rohr 41, 92342 Freystadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.05 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der J. v. G. Thoma GmbH mit dem Sitz in Freystadt (Amtsgericht Nürnberg HR B 20871) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.