HRA 49206:Maurer Söhne GmbH & Co. KG, München, Frankfurter Ring 193, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2014 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Maurer AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 215651) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 49206:Maurer Söhne GmbH & Co. KG, München, Frankfurter Ring 193, 80807 München.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Breuing, Oliver, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Hernando Gotthardt, Jörg, München, * ‒.‒.‒‒.
HRA 49206:Maurer Söhne GmbH & Co. KG, München, Frankfurter Ring 193, 80807 München.Prokura erloschen: Müller, Wilfried, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Reifferscheidt, Ralf, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Redecker, Holger, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Schürmann, Christian, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
Maurer Söhne GmbH & Co. KG, München, Frankfurter Ring 193, 80807 München. Einzelprokura: Kneller, Ralf, Herbrechtlingen, * ‒.‒.‒‒.
Maurer Söhne GmbH & Co. KG, München, Frankfurter Ring 193, 80807 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 19.12.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2011 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 19.12.2011 Teile des Vermögens (Pensionsverpflichtungen und Barvermögen) auf die Maurer Söhne Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 96545) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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