Mauser Holding NCG GmbH, Brühl (Schildgesstr. 71-163, 50321 Brühl). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2005 mit der Mauser Holding International GmbH mit Sitz in Brühl (AG Köln, HRB 44908) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mauser Holding NCG GmbH, Brühl (Schildgesstr. 71-163, 50321 Brühl). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mauser Holding International GmbH am 12.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mauser Holding NCG GmbH, Brühl (Schildgesstr. 71-163, 50321 Brühl). Zwischen Mauser Holding NCG GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Mauser Holding International GmbH mit Sitz in Brühl (AG Köln, HRB 44908) besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 04.02.2005. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft durch Beschluss vom 09.02.2005 zugestimmt.
Mauser Holding NCG GmbH, Brühl (Schildgesstr. 71-163, 50321 Brühl). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2004. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.11.2004 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Art. 1 Abs. 1 zu ändern, den Sitz von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt, HRB 73696) nach Brühl zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in Art. 1 Abs. 2 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend Art. 2 des Gesellschaftsvertrages zu ändern sowie Art. 5 (Stammkapital) Abs. 2 zu streichen. Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von in- und ausländischen Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere ausländischen Unternehmen der Mauser-Gruppe, Brühl, und alle damit verbundenen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Müller-Arends, Stefan, Wesseling, * ‒.‒.‒‒; Yntema, Reinhardt Johannes, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Knop, Gabriele, Dietzenbach, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Paßberger, Otto-Wilhelm, Bornheim, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.