Mauss Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Blieskastel (Kirkeler Straße 92, 66440 Blieskastel). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform Hans Werner Mauß e.K., Blieskastel (AG Saarbrücken HRA 9962) am 01.09.2006 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Mauss Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Blieskastel (Kirkeler Straße 92, 66440 Blieskastel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Hans Werner Mauß e.K. (AG Saarbrücken HRA 9962) auftretenden Kaufmann Hans Werner Mauß übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.