HRA 101033:Maussner-Automobile GmbH & Co. KG, Celle, 77er Straße 52, 29221 Celle.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Maussner Kraftfahrzeuge in Celle GmbH & Co. KG am 04.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 101033:Maussner-Automobile GmbH & Co. KG, Celle, 77er Straße 52, 29221 Celle.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt und Vertretungsregelung geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Maussner Verwaltungs GmbH, Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 101225), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2015 mit der Maussner Kraftfahrzeuge in Celle GmbH & Co. KG mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRA 101032) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.