Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Timmermeister, Dirk, Witten, * ‒.‒.‒‒
Beckmann, Marco, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.07.2024
Insel |
2 |
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39.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 03. November 2004
beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von
30.677,51 EUR um 522,49 EUR auf 31.200,-- EUR zu
erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu
fassen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 04. November 2004
beschlossen, das Stammkapital von 31.200,-- EUR um 7.800,-
- EUR auf 39.000,-- EUR zu erhöhen und den
Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu
ändern. |
a)
22.12.2004
Pawlowski |
HRB 15548: Maveg-Maschinenvertriebsgesellschaft mbH, Sprockhövel, Alte Bergstr. 4, 45549 Sprockhövel. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.11.2015 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Einziehung und Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen) zu ändern.
Maveg-Maschinenvertriebsgesellschaft mbH, Sprockhövel (Alte Bergstr. 4, 45549 Sprockhövel). Die Gesellschafterversammlung hat am 25. Januar 2006 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb von Maschinen und Industrieprodukten aller Art.
Maveg-Maschinenvertriebsgesellschaft mbH, Sprockhövel (Alte Bergstr. 4, 45549 Sprockhövel). Die MAVEG Industrieprodukte GmbH & Co KG mit Sitz in Dresden (AG Dresden HRA 2385) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05. Oktober 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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