HRA 45:Max Bögl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Elterlein, Scheibenberger Straße 100, 09481 Elterlein.Die Verschmelzung wurde am 04.09.2014 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 45:Max Bögl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Elterlein, Scheibenberger Straße 100, 09481 Elterlein.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Sengenthal (Amtsgericht Nürnberg, HRA 3536) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.