Max Dieterich Bauunternehmung GmbH, Heilbronn, (Schlizstraße 39, 74072 Heilbronn).Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 20.10.2009 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 724515) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Max Dieterich Bauunternehmung GmbH, Heilbronn, (Schlizstraße 39, 74072 Heilbronn).Prokura erloschen: Ganzenmüller, Olga, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.10.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 10.10.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ganzenmüller, Roland, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Roland Ganzenmüller e.K.", Heilbronn, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.