HRB 3301: Alsterland Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung., Hamburg, Karl-Jacob-Straße 21, 22609 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital). Sie hat die Erhöhung des Stammkapitals um 116.337,00 EUR auf 236.337,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gebr. Haller GmbH & Co. KG, der M. Haller Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Wohnungsunternehmen Martin und Wilhelm Haller, Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Neue Firma: Max Haller GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stresemannallee 102-104, c/o Grundstücksverwaltung W.Johannes Wentzel Dr. Nfl. GmbH, 22529 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das langfristige Verwalten von Grundbesitz sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft darf Grundbesitz erwerben und veräußern sowie neue Bauprojekte zur langfristigen Verwaltung durchführen. 236.337,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Haugaard, Hans, Silkeborg / Dänemark, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gebr. Haller GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 113638), der M. Haller Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 5918) und der Wohnungsunternehmen Martin und Wilhelm Haller, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 6032) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22529 Hamburg
Karl-Jacob-Str. 21, 22609 Hamburg
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH