Maxan Micro Cap Ventures (Europe) GmbH, Langenfeld, Schneiderstr. 86, 40764 Langenfeld.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Maxan Kapital + Management GmbH (vormals: KM Gesellschaft für Kapitalmanagement mbH) am 02.09.2009 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Maxan Micro Cap Ventures (Europe) GmbH, Langenfeld, Schneiderstr. 86, 40764 Langenfeld.Geschäftsanschrift: Schneiderstr. 86, 40764 Langenfeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der KM Gesellschaft für Kapitalmanagement mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 40276) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Maxan Micro Cap Ventures (Europe) GmbH, Langenfeld (Hans-Böckler-Straße 62, 40764 Langenfeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2005. Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Vermögensbeteiligungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Rüther, Martin, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.