HRA 5944: Maxi-Zoo Vertriebs GmbH & Co. KG, Paderborn, Karl-Schurz-Str. 2 - 4, 33100 Paderborn. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Maxi-Zoo Beteiligungs-GmbH, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 8041). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Maxi-Zoo GmbH & Co. KG, Bielefeld, Karl-Schurz-Str. 24, 33100 Paderborn. Geschäftsanschrift: Karl-Schurz-Str. 24, 33100 Paderborn. Der Sitz ist nach Paderborn (jetzt AG Paderborn HRA 5944) verlegt.
Maxi-Zoo Vertriebs GmbH & Co. KG, Paderborn, Karl-Schurz-Str. 2 - 4, 33100 Paderborn. (Der Groß- und Einzelhandel von Zoo, Heimtier- und Aquaristik - Artikeln sowie Aquarium - Anlagen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Karl-Schurz-Str. 2 - 4, 33100 Paderborn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Maxi-Zoo Verwaltungs GmbH, Paderbom (Amtsgericht Paderborn HRB 4221). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Maxi-Zoo Beteiligungs-GmbH, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 8041), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Bielefeld (bisher Amtsgericht Bielefeld, HRA 15076) nach Paderborn verlegt. Die Firma ist geändert.
Maxi-Zoo GmbH & Co. KG, Bielefeld (Südring 9, 33602 Bielefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08./20.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der Maxi-Zoo Vertriebs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Paderborn (AG Paderborn HRA 4786) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.