HRB 9513: Maxx Verwaltungs GmbH, Dingolfing, Reisbacher Str. 30, 84130 Dingolfing. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 9513: Maxx Verwaltungs GmbH, Dingolfing, Reisbacher Str. 30, 84130 Dingolfing. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
HRB 9513:Maxx Verwaltungs GmbH, Dingolfing, Reisbacher Str. 30, 84130 Dingolfing.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 13.05.2015 (Az. IN 372/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 9513:Maxx Verwaltungs GmbH, Dingolfing, Reisbacher Str. 30, 84130 Dingolfing.Die AVM-Handels GmbH mit dem Sitz in Dingolfing (Amtsgericht Landshut HRB 6242) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9513:Maxx Verwaltungs GmbH, Dingolfing, Reisbacher Str. 30, 84130 Dingolfing.Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der AVM-Handels-GmbH mit dem Sitz in Dingolfing und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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