May Beteiligungs GmbH, Erftstadt (Peter-May-Str. 45, 50374 Erftstadt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 21.08.2007 mit der May PET Verwaltung GmbH mit Sitz in Erftstadt (Amtzsgericht Köln, HRB 44129) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
May Beteiligungs GmbH, Erftstadt (Peter-May-Str. 45, 50374 Erftstadt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 21.08.2007 mit der der May PET Auslandbeteiligung mit Sitz in Erftstadt (Amtsgericht Köln, HRB 43768) verschmolzen.Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern aber nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
May Beteiligungs GmbH, Erftstadt (Peter-May-Str. 45, 50374 Erftstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der MAY PET GmbH & Co KG, Erftstadt (Amtsgericht Köln, HRA 18760) beschlossen. 1.001.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 21.08.2007 mit der May PET GmbH & Co. KG mit Sitz in Erftstadt (Amtsgericht Köln, HRA 18760) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
May Beteiligungs GmbH, Erftstadt (Peter-May-Str. 45, 50374 Erftstadt). Der Geschäftsführer Heinz-Jürgen May ist nunmehr einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.