HRB 711582: Mayer & Sellin Photovoltaik Betriebs GmbH, Ötisheim, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 12.10.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 711582: Mayer & Sellin Photovoltaik Betriebs GmbH, Ötisheim, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sellin erneuerbare Energien GmbH", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim HRB 726645) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 711582: Mayer & Sellin Photovoltaik Betriebs GmbH, Ötisheim, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim. Der zwischen der Gesellschaft und der "Mayer & Sellin GmbH", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707210) am 02.02.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2020 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 711582: Mayer & Sellin Photovoltaik Betriebs GmbH, Ötisheim, Falkenweg 9, 75443 Ötisheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim.
Mayer & Sellin Photovoltaik Betriebs GmbH, Ötisheim, Falkenweg 9, 75443 Ötisheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2011 und 18.03.2011. Geschäftsanschrift: Falkenweg 9, 75443 Ötisheim. Gegenstand: Der Betrieb von Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sellin, Michael, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "Mayer & Sellin GmbH", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707210) wurde am 02.02.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 02.02.2011 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.