Mayfair Beteiligungs GmbH, Hamburg, Große Theaterstr. 1A, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2013 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.03.2013 mit der Germanischer Lloyd SE mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 115442) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 25.03.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mayfair Beteiligungs GmbH, Hamburg, Große Theaterstr. 1A, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 25.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.12.2012 sowie der Verschmelzungsbescheinigung des holländischen Notars M.M. vn der Bie vom 5. Dezember 2012 mit der Mayfair Beteiligungs B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach dem Recht der Niederlande mit Sitz in 's-Gravenhage, Niederlande (Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) in Den Haag Nr. 27349246) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mayfair Beteiligungs GmbH, Hamburg, Große Theaterstr. 1A, 20354 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan für eine grenzüberschreitende Verschmelzung vom 25.10.2012 zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Mayfair Beteiligungs B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach dem Recht der Niederlande mit Sitz in Den Haag und als übernehmende Gesellschaft die Mayfair Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Hamburg. Die Mayfair Beteiligungs B.V. ist eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) in Den Haag unter der Nummer 27349246. Die Mayfair Beteiligungs GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 122438. Bei der Mayfair Beteiligungs B.V. und der Mayfair Beteiligungs GmbH sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. Gläubiger der Mayfair Beteiligungs B.V. haben ihre Ansprüche am Geschäftssitz der Gesellschaft unter der Anschrift Große Theaterstraße 1A, 20354 Hamburg, schriftlich anzumelden. In der Anmeldung sind Angaben nach Grund und Höhe des Anspruches zu machen. Gläubiger der Mayfair Beteiligungs GmbH haben ihre Ansprüche am Sitz der Gesellschaft in Hamburg unter der Anschrift Große Theaterstraße 1A, 20354 Hamburg, schriftlich anzumelden. In der Anmeldung sind Angaben nach Grund und Höhe des Anspruches zu machen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos schriftlich unter den vorgenannten Anschriften der Mayfair Beteiligungs B.V. bzw. der Mayfair Beteiligungs GmbH eingeholt werden.
"JOHANNA" Dreiundsiebzigste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stadthausbrücke 1-3, c/o Beteiligungsgesellschaft Cremon mbH, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 24.10.2012 und 25.10.2012 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. (1) (Firma) und 2 (Gegenstand). Neue Firma: Mayfair Beteiligungs GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Große Theaterstr. 1A, 20354 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmen/Unternehmensbeteiligungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. von Lenthe, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Graf von Spee, Jan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Funck, Marion, Mözen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
"JOHANNA" Dreiundsiebzigste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stadthausbrücke 1-3, c/o Beteiligungsgesellschaft Cremon mbH, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2012. Geschäftsanschrift: Stadthausbrücke 1-3, c/o Beteiligungsgesellschaft Cremon mbH, 20355 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. von Lenthe, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Graf von Spee, Jan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.