HRB 8240: Mayfarthstraße FFM Verwaltungs GmbH, Nidda, Alois-Thum-Straße 1 - 3, 63667 Nidda. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Adolf Lupp GmbH + Co KG mit Sitz in Nidda (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRA 3197) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8240: Mayfarthstraße FFM Verwaltungs GmbH, Nidda, Alois-Thum-Straße 1 - 3, 63667 Nidda. Bestellt als Geschäftsführer: Lupp, Sina Alin, Nidda, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8240: Mayfarthstraße FFM Verwaltungs GmbH, Nidda, Alois-Thum-Straße 1 - 3, 63667 Nidda. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2015. Geschäftsanschrift: Alois-Thum-Straße 1 - 3, 63667 Nidda. Gegenstand: Übernahme der persönlichen Haftung in Immobilienentwicklungsgesellschaften, insbesondere in der noch zu gründenden Mayfarthstraße FFM GmbH & Co. KG, Nidda, die den Erwerb, die Bebauung und die Bewirtschaftung von Grundbesitz in 60314 Frankfurt am Main, Mayfarthstraße zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Unterlerchner, Reinhold, Maintal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.