Mayr-Melnhof Packaging GmbH, Kaiserslautern, Merkurstraße 22-26, 67663 Kaiserslautern. Der mit der MM Graphia Beteiligungs-und Verwaltungs GmbH, Baiersbronn, AG Freudenstadt HRB 431045 abgeschlossene Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung der beherrschten Gesellschaft am 16.05.2013 beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Mayr-Melnhof Packaging GmbH, Kaiserslautern, Merkurstraße 22-26, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.04.2013 mit der MM Packaging Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Baiersbronn (HRB 741567) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mayr-Melnhof Packaging GmbH, Kaiserslautern, Merkurstraße 22-26, 67663 Kaiserslautern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Amtsgericht Stuttgart (HRB 741567) am 16.05.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Mayr-Melnhof Packaging GmbH, Kaiserslautern, Merkurstraße 22-26, 67663 Kaiserslautern. Der mit der MM Graphia Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Baiersbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 431045) am 17.11.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist im Wege der Abspaltung zur Neugründung auf die MM Packaging Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Sitz Baiersbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 741567) übertragen worden. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2012 hat der Änderung zugestimmt.
Mayr-Melnhof Packaging GmbH, Kaiserslautern, Merkurstraße 22-26, 67663 Kaiserslautern.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2010 mit der Hermann Schött GmbH Offsetdruckerei mit Sitz in Baiersbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 431094) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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