HRA 1939:Mayser GmbH & Co. KG, Ulm, Örlinger Straße 1-3, 89073 Ulm.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.09.2015 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 1939:Mayser GmbH & Co. KG, Ulm, Örlinger Straße 1-3, 89073 Ulm.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2015 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Mayser GmbH & Co. KG", Lindenberg (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 7939) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1939:Mayser GmbH & Co. KG, Ulm, Örlinger Straße 1-3, 89073 Ulm.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.04.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ELGE Sicherheitselektronik GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 3851) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mayser GmbH & Co. KG, Ulm, Örlinger Straße 1-3, 89073 Ulm. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Eckmann, Thomas, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
HRA 1939:Mayser GmbH & Co. KG, Ulm, Örlinger Straße 1-3, 89073 Ulm.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Eckmann, Thomas, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
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