Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 161/23) vom
01.01.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
Es ist Eigenverwaltung angeordnet. |
a)
08.01.2024
Holländer |
HRA 1560: Meßner GmbH & Co. KG, Kalletal, Echternhagen 7, 32689 Kalletal. Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet Echternhagen 7, 32689 Kalletal.
HRA 1560: Meßner GmbH & Co. KG, Industriebedarf, Kalletal, Echternhagen 7, 32689 Kalletal. Neue Firma: Neue Firma: Meßner GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung. Persönlich haftender Gesellschafter: Meßner Verwaltungs GmbH, Kalletal (Amtsgericht Lemgo HRB 396).
HRA 1560: Meßner GmbH & Co. KG, Industriebedarf, Kalletal, Echternhagen 7, 32689 Kalletal. Prokura erloschen: Meßner, Claudia, Kalletal, * ‒.‒.‒‒; Meßner, Michael, Lauenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 1560: Meßner GmbH & Co. KG, Industriebedarf, Kalletal, Echternhagen 7, 32689 Kalletal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers - der Meßner Beteiligungs GmbH mit Sitz in Kalletal - vom 29.12.2015 mit der MBG Meßner Beteiligungs GmbH mit Sitz in Kalletal (Amtsgericht Lemgo, HRB 7301) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, durch das Gericht als ihnen gegenüber bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden,Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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