HRB 78926: MedCon Health Contents GmbH, Köln, Otto-Hahn-Straße 7, 50997 Köln. Einzelprokura: Schmid, Michaela, Brühl, * ‒.‒.‒‒.
MedCon Health Contents GmbH, Köln, Otto-Hahn-Straße 7, 50997 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 7, 50997 Köln. die verlegerische Betätigung auf den Gebieten der Medizin, der Naturwissenschaften und verwandten Gebieten und alle mit der verlegerischen Betätigung zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere die Zusammenarbeit mit Autoren, Herausgebern und Unternehmen zur Herstellung sowie zu Vertrieb von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Verlagsprodukten, die Abhaltung von Konferenzen, Tagungen, Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen sowie die verlegerische Betätigung im Bereich der neuen Medien auf den genannten Gebieten. 102.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Biermann, Hans, Zülpich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MedCon Health Contents Aktiengesellschaft, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 33831) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.06.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.