HRB 88060: Mederi AG, Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 175, 60314 Frankfurt am Main. Der mit der MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 52939) am 05./18.05.2009 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24./26.03.2015 zum 31.03.2015 aufgehoben. Der mit der MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 52939) am 07./08.05.2010 abgeschlossene Beteiligungssvertrag ist durch Vertrag vom 24./26.03.2015 zum 31.03.2015 aufgehoben. Die mit der Hessen Kapital I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81760) am 11.04.2011 und 13.06.2011 abgeschlossene Beteiligungsverträge sind durch Vertrag vom 24./26.03.2015 zum 31.03.2015 aufgehoben. Der mit derHessen Kapital I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81760) am 23.08.2012 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24./26.03.2015 zum 31.03.2015 aufgehoben. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 103823) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: AG