MediCare Seniorenresidenz GmbH, Minden, An der Grille 2-6, 32423 Minden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MediCare Pflegeeinrichtung GmbH am 06.12.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MediCare Seniorenresidenz GmbH, Minden, An der Grille 2-6, 32423 Minden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.11.2010 mit der MediCare Pflegeeinrichtung GmbH mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen - HRB 4174) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.