Media Centro GmbH, Montabaur (Bahnhofsplatz 1-3, 56410 Montabaur). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CDG Direct-Group Aktiengesellschaft am 11.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Media Centro GmbH, Montabaur (Bahnhofsplatz 1-3, 56410 Montabaur). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2005 mit der CDG Direct-Group Aktiengesellschaft mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 14118) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.