HRB 76180: Media Entertainment GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27, 50672 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mobile Ventures GmbH am 08.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 76180: Media Entertainment GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27, 50672 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.07.2017 mit der Mobile Ventures GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg - HRB 112632 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 76180:Media Entertainment GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27, 50672 Köln.Der mit der Mobile Ventures GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 112632) am 30.05.2012 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 hat der Änderung zugestimmt.
Media Entertainment GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27, 50672 Köln. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.11.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Media Entertainment GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27, 50672 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der Mobile Ventures GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 112632) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Umwandlungsgesetz nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 5.9.2012 Teile des Vermögens der Mobile Ventures GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgercht Hamburg HRB 112632) übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam erst mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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