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Media Forward Fund gGmbH, Lörrach (HRB 731400)

Firmendaten

Anschrift
Industriestr. 2
79541 Lörrach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 731400
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Media Forward Fund gGmbH aus Lörrach ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 731400 verzeichnet. Nach der Gründung am 07.05.2024 hat die Media Forward Fund gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2.2. Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe; c. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Kriegsopfer; d. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; e. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; f. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens sowie g. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 2.3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorstehenden Zwecke durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 2.4. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a. die Einwerbung, Bündelung und Weitergabe von Mitteln für andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die vorstehenden Zwecke, insbesondere den Schutz unseres demokratischen Staatswesens. b. Die Konzeption und Durchführung von Seminaren für aktive Akteure der Zivilgesellschaft, die sich für o.g. Zwecke einsetzen (Förderung der Bildung). c. Die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen zu Zwecken der Förderung von grenzüberschreibetenden Medien und zur Förderung von Medien für Einwanderungs-Communities (Förderung der Gesinnung, Toleranz, Völkerverständigung). d. Die Verbreitung von Wissen, insbesondere zu Verbraucherschutzthemen, durch die Schaffung von überregionalen Medienportalen (Förderung des Verbraucherschutzes). e. Die unentgeltliche Zurverfügungstellung und Vermittlung von Wissen, materiellen und immateriellen Ressourcen sowie ehrenamtlich geleisteter Beratung für Gründer oder Mitarbeiter von sozial ausgerichteten gemeinnützigen Unternehmungen aus den Feldern ,,Demokratie", ,,Bildung" und ,,Journalismus". Ziel ist es, hierfür Netzwerke und Lernumgebungen zu schaffen (Förderung der Bildung; Förderung des demokratischen Staatswesens). f. Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungsvorhaben im Bereich demokratische Öffentlichkeit, Verbreitung von Qualitätsmedien in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Medien- und Nachrichtenkompetenz. Die Forschungsvorhaben werden zeitnah veröffentlicht (Förderung der Wissenschaft und Forschung). g. Die Unterstützung von geflüchteten Journalisten, Künstlern, Wissenschaftlern, die in Deutschland Zuflucht suchen und weiterhin ihrer Profession nachgehen möchten (Förderung der Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge). h. Die Verleihung von Preisen und Stipendien zur Auszeichnung besonderer Erfolge oder besonders innovativer und erfolgsversprechender Initiativen im Bereich bürgerschaftlichen Engagements und Bildung zu den Themen demokratische Öffentlichkeit, Verbreitung von Qualitätsmedien sowie Medien- und Nachrichtenkompetenz gemäß der Vergaberichtlinien (Förderung der Bildung).' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.002,00 EUR. Die Media Forward Fund gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.07.2024)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Media Forward Fund gGmbH
b)
Lörrach
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 2, 79541 Lörrach
c)
2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff.
AO).
2.2. Zweck der Gesellschaft ist
a. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung;
b. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, einschließlich der
Studentenhilfe;
c. die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte,
Flüchtlinge und Kriegsopfer;
d. die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens;
e. die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz;
f. die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens sowie
g. die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke
2.3. Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung und Weitergabe von Mitteln
gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der
vorstehenden Zwecke durch andere
Körperschaften oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts; die Beschaffung
von Mitteln für eine unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist.
2.4. Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch:
a. die Einwerbung, Bündelung und
Weitergabe von Mitteln für andere
Körperschaften oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts zur Verwendung für
die vorstehenden Zwecke, insbesondere
den Schutz unseres demokratischen
Staatswesens.
b. Die Konzeption und Durchführung von
Seminaren für aktive Akteure der
Zivilgesellschaft, die sich für o.g. Zwecke
einsetzen (Förderung der Bildung).
c. Die Konzeption und Durchführung von
Veranstaltungen zu Zwecken der
Förderung von grenzüberschreibetenden
Medien und zur Förderung von Medien für
Einwanderungs-Communities (Förderung
der Gesinnung, Toleranz,
Völkerverständigung).
d. Die Verbreitung von Wissen,
insbesondere zu
Verbraucherschutzthemen, durch die
Schaffung von überregionalen
Medienportalen (Förderung des
Verbraucherschutzes).
e. Die unentgeltliche Zurverfügungstellung
und Vermittlung von Wissen, materiellen
und immateriellen Ressourcen sowie
ehrenamtlich geleisteter Beratung für
Gründer oder Mitarbeiter von sozial
ausgerichteten gemeinnützigen
Unternehmungen aus den Feldern
,,Demokratie", ,,Bildung" und
,,Journalismus". Ziel ist es, hierfür
Netzwerke und Lernumgebungen zu
schaffen (Förderung der Bildung;
Förderung des demokratischen
Staatswesens).
f. Die Durchführung von
anwendungsbezogenen
Forschungsvorhaben im Bereich
demokratische Öffentlichkeit, Verbreitung
von Qualitätsmedien in Deutschland,
Österreich und der Schweiz, Medien- und
Nachrichtenkompetenz.
Die Forschungsvorhaben werden zeitnah
veröffentlicht (Förderung der Wissenschaft
und Forschung).
g. Die Unterstützung von geflüchteten
Journalisten, Künstlern, Wissenschaftlern,
die in Deutschland Zuflucht suchen und
weiterhin ihrer Profession nachgehen
möchten (Förderung der Hilfe für Verfolgte,
Flüchtlinge).
h. Die Verleihung von Preisen und
Stipendien zur Auszeichnung besonderer
Erfolge oder besonders innovativer und
erfolgsversprechender Initiativen im Bereich
bürgerschaftlichen Engagements und
Bildung zu den Themen demokratische
Öffentlichkeit, Verbreitung von
Qualitätsmedien sowie Medien- und
Nachrichtenkompetenz gemäß der
Vergaberichtlinien (Förderung der Bildung).
25.002,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Kotynek, Martin, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2024.
a)
22.07.2024
Tänzel

Historie 1

22.07.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Kotynek
Geschäftsführer