HRB 722841: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal, Bruchsal, Im Wendelrot 5, 76646 Bruchsal. Bestellt als Geschäftsführer: Weeber, Klemens Gabriel, Sankt Ingbert, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Riffel, Oliver Helmut, Karlsdorf-Neuthard, * ‒.‒.‒‒.
HRB 722841: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal, Bruchsal, Im Wendelrot 5, 76646 Bruchsal. Mit der "Media-Saturn Deutschland GmbH", Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 3429) wurde am 23.08.2018 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 23.08.2018 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
HRB 722841:Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal, Bruchsal, Im Wendelrot 5, 76646 Bruchsal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2015. Geschäftsanschrift: Im Wendelrot 5, 76646 Bruchsal. Gegenstand: Der Handel und Vertrieb, Verkauf, Import und Export von Elektroartikeln, insbesondere TV- und HiFi-Geräten, Fotoartikeln und Computern je aller Art und aller einschlägigen Nebenprodukte, der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Deiters, Wilhelm Hubert, Deidesheim, * ‒.‒.‒‒; Riffel, Oliver Helmut, Karlsdorf-Neuthard, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH & Co. KG Bruchsal", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim HRA 231628) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.