HRB 204567: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine, Peine, Hesebergweg 45, 31228 Peine. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 mit Ergänzung vom 09.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.09.2016 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2016 und 09.06.2016 mit der Media Markt TV-HiFi Elektro GmbH Holzminden, Holzminden (Amtsgericht Hildesheim, HRB 201515) als übernehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung ist heute im Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 204567: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine, Peine, Hesebergweg 45, 31228 Peine. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaya, Sultan, Peine, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Candan, Volkan, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200850: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stadthagen, Stadthagen, Am Helweg 4, 31655 Stadthagen. Der Sitz ist nach Peine (jetzt Amtsgericht Hildesheim HRB 204567) verlegt. Geschäftsanschrift: Hesebergweg 45, 31228 Peine
HRB 204567: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine, Peine, Hesebergweg 45, 31228 Peine. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2011, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Firmenänderung und die Sitzverlegung von Stadthagen nach Peine (bisher: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stadthagen, Amtsgericht Stadthagen, HRB 200850) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hesebergweg 45, 31228 Peine. Gegenstand: Handel und Vertrieb, Verkauf, Import und Export von Elektroartikeln, insbesondere TV- und HiFi-Geräten, Fotoartikeln und Computern je aller Art und aller einschlägigen Nebenprodukte, der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kaya, Sultan, Peine, * ‒.‒.‒‒; Tiede, Horst, Hameln, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2015 mit der Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine, Peine (Amtsgericht Hildesheim HRB 101707) verschmolzen.
HRB 200850:Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stadthagen, Stadthagen, Am Helweg 4, 31655 Stadthagen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2015 mit der Media Markt TV-HIFI-Elektro GmbH Peine mit Sitz in Peine (Amtsgericht Hildesheim HRB 101707) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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