Media Park EBERLEIN GmbH, Möhnesee, (Büecker Weg 3, 59519 Möhnesee).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.10.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Christiane Eberlein, Möhnesee, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen, die das Unternehmen unter der Firma Media Park EBERLEIN e. K. mit Niederlassung in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg HRA 6663) fortführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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