Media Scout Multimedia GmbH, Potsdam(Tuchmacher Straße 45-50, 14482 Potsdam). Die Verschmelzung ist mit der am 01.09.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Bonn, HRB 10532) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Media Scout Multimedia GmbH, Potsdam(Tuchmacher Straße 45-50, 14482 Potsdam). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.07.2008 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Vibra Multimedia GmbH mit Sitz in Meckenheim, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter HRB 10532, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Media Scout Multimedia GmbH, Potsdam(Tuchmacher Straße 45-50, 14482 Potsdam). Grund- oder Stammkapital: 255.650 EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2008 ist das Stammkapital der Gesellschaft zu dem vom Rat der Europäischen Union festgelegten Umrechnungskurs von Euro zu DM in 255.645,94 EUR umgerechnet, um 4,06 EUR auf 255.650 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen); § 5 (Geschäftsführung, Vertretung); § 6 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse); § 9 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen, Vorkaufsrecht, Vereinigung, Abtretung); § 12 (Einziehung); § 13 (Geschäftsanteilsbewertung, Auszahlung) und § 15 (Bekanntmachungen). Der bisherige § 17 (Kosten) ist aufgehoben..