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MediaKom Verlag GmbH, Aschau (HRB 11127)

Firmendaten

Anschrift
Kampenwandstr. 81
83229 Aschau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 08052/9064-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.mediakom-online.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11127
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MediaKom Verlag GmbH aus Aschau ist im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 11127 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die MediaKom Verlag GmbH ihren Standort nicht geändert. Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 51.200,00 EUR. Die MediaKom Verlag GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.12.2023)

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Registermeldungen 3

Calendar 28.09.2006
Veränderung

MediaKom Verlag GmbH, Aschau (Kampenwandstr. 81, 83229 Aschau i. Chiemgau). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "MediaKom Verlag GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Aschau i. Chiemgau (Amtsgericht Traunstein HRA 9239) beschlossen. Der Formwechsel wurde am 27.09.2006 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Traunstein HRA 9239). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.04.2006
Veränderung

MediaKom Verlag GmbH, Aschau (Kampenwandstr. 81, 83229 Aschau i. Chiemgau). Die F&V Finanzberatungs- und Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 51336) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit derGesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.01.2006
Veränderung

MediaKom Verlag GmbH, Aschau (Kampenwandstr. 81, 83229 Aschau i. Chiemgau). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2005 hat die Umstellung auf Euro, die Herabsetzung des Stammkapitals um 64,60 EUR auf 25.500,00 EUR und die anschließende Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.600,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.600,00 EUR auf 51.200,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der F&V Finanzberatungs- und Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt, HRB 51336) und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlung) und 21 (Schlußbemerkungen) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.