MediaSec Technologies GmbH, Essen (Berliner Platz 6 - 8, 45127 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Thomson Holding Germany GmbH & Co. OHG mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRA 24616) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung ist bereits mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 04.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Essen
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