Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Sitz verlegt; nun:
Pullach i.Isartal, Landkreis München
(Amtsgericht München - HRB 278003) |
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b)
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
01.08.2022
Sautner |
HRB 278003: Mediatum AG, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Rosenstraße 5, 82049 Pulliach i.Isartal. Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.06.2013, zuletzt geändert am 30.07.2015. Die Hauptversammlung vom 13.07.2022 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Heidelberg, Amtsgericht Mannheim HRB 717580) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Rosenstraße 5, 82049 Pulliach i.Isartal. Gegenstand des Unternehmens: Personalberatung sowie allgemeine Unternehmensberatung. Grundkapital: 200.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Falkenau, Kay, Igel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mediatum International GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 336962) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2015 mit Nachtrag vom 11.09.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2015 und 11.09.2015 aus ihrem Vermögen ihren gesamten Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der nicht betriebsnotwendigen Vermögensteile nach näherer Bezeichnung des genannten Spaltungs- und Übernahmevertrags auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 717580: Mediatum AG, Heidelberg, Bergheimer Straße 89/1, 69115 Heidelberg. Die Gesellschaft hat am 14.06.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 717580: Mediatum AG, Heidelberg, Bergheimer Straße 89/1, 69115 Heidelberg. Nicht mehr Vorstand: Duwenhögger, Jan, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Perklitsch, Andreas, Weiden am See / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 717580: Mediatum AG, Heidelberg, Bergheimer Straße 89/1, 69115 Heidelberg. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.07.2015 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Mediatum International GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 336962) um 80.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 30.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Grundkapital nun: 200.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mediatum International GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 336962) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2015 mit Nachtrag vom 11.09.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2015 und 11.09.2015 aus ihrem Vermögen ihren gesamten Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der nicht betriebsnotwendigen Vermögensteile nach näherer Bezeichnung des genannten Spaltungs- und Übernahmevertrags auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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