Medicantos GmbH, Soest (Im Stiftsfeld 1, 59494 Soest). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AKP-Plus Dienstleistungs GmbH am 03.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Medicantos GmbH, Soest (Im Stiftsfeld 1, 59494 Soest). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.11.2007 mit der AKP-Plus Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Kamen (Amtsgericht Hamm HRB 6119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Medicantos GmbH, Soest (Im Stiftsfeld 1, 59494 Soest). Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 55.500,00 EUR beschlossen.