Medien·Punkt GmbH, Karlsruhe (Hermann-Weick-Weg 1, 76229 Karlsruhe). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 31.01.2008 beim Amtsgericht Mannheim (HRA 701502) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Medien-Punkt GmbH, Karlsruhe (Hermann-Weick-Weg 1, 76229 Karlsruhe). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 18.01.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Miroslaw Michalczyk verschmolzen, welcher das Unternehmen als Inhaber der Firma "Medien·Punkt Michalczyk e.K.", Karlsruhe weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des neuen Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.