Medienbetriebsgesellschaft Oberpfalz-Nord GmbH, Amberg (Fleurystr. 34, 92224 Amberg). Die Verschmelzung wurde am 20.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 7320).
Medienbetriebsgesellschaft Oberpfalz-Nord GmbH, Amberg (Fleurystr. 34, 92224 Amberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Rundfunk Media Rundfunkprogrammanbieter- und Werbegesellschaft mbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 7320) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.