HRA 753: Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Sagittarius Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 8851) verschmolzen. Daher hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 753: Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2015, sowie der Zustimmungserklärungen vom 03., 06. und 09.07.2015 und der Gesellschafterversammlung der Medienhaus DuMont Rheinland GmbH & Co. KG vom 17.04.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Medienhaus DuMont Rheinland GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 30940) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 753: Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2015, sowie der Zustimmungserklärungen vom 03., 06. und 09.07.2015 und der Gesellschafterversammlung der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung GmbH & Co. KG vom 17.04.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung GmbH & Co. KG mit Sitz in Halle (Amtsgericht Stendal, HRA 32310) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 753: Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2015, sowie der Zustimmungserklärungen vom 03., 06. und 09.07.2015 und der Gesellschafterversammlung der DuMont Mediatainment GmbH & Co. KG vom 17.04.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DuMont Mediatainment GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgeicht Köln, HRA 30929) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 753: Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2015, sowie der Zustimmungserklärungen vom 03., 06. und 09.07.2015 und der Gesellschafterversammlung der DuMont Medien- und Management-Services GmbH & Co. KG vom 17.04.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DuMont Medien- und Management-Services GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 30895) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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