HRA 30940: Medienhaus DuMont Rheinland GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Nach Sitzverlegung (vormals Frankfurt am Main): Persönlich haftender Gesellschafter: Medienhaus DuMont Rheinland Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 86752).
HRA 30940: Medienhaus DuMont Rheinland GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2015 mit Zustimmungserklärungen vom 03., 06. und 09.07.2015 Teile des Vermögens der Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 753) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 30940: Medienhaus DuMont Rheinland GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 5 vom 13.08.2015 von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2015 mit Zustimmungserklärungen vom 29.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 09.07.2015 und 20.07.2015 Teile des Vermögens der Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 753) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
HRA 30940: Medienhaus DuMont Rheinland GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2015 mit Zustimmungserklärungen vom 29.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 09.07.2015 und 20.07.2015 Teile des Vermögens der Mediengruppe M. DuMont Schaubert GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 753) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 30940: Medienhaus DuMont Rheinland GmbH & Co. KG, Köln, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2015 mit den Zustimmungserklärungen vom 03.07.2015, 06.07.2015 und vom 09.07.2015 Teile des Vermögens der Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 753) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen