HRB 14171: Medienvertrieb Schirp GmbH, Herne, Robert-Brauner-Platz 1, 44623 Herne. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Medienvertrieb Schirp GmbH, Kleve, Fettpott 12, 47533 Kleve. Der Sitz ist nach Herne (Amtsgericht Bochum, HRB 14171) verlegt.
Medienvertrieb Schirp GmbH, Herne, Robert-Brauner-Platz 1, 44623 Herne. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2008 Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Kleve (bisher Amtsgericht Kleve HRB 9153) nach Herne beschlossen. Geschäftsanschrift: Robert-Brauner-Platz 1, 44623 Herne. Gegenstand: Werbung von Abonennten für Tageszeitungen und Medien aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schirp, Horst, Kleve, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Medienvertrieb Schirp GmbH, Kleve (Fettpott 12, 47533 Kleve). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2008. Gegenstand: Werbung von Abonennten für Tageszeitungen und Medien aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Schirp, Horst, Kleve, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.