Mediplus Reiseholding GmbH, Bonn, Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Ralf Baumbach GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 17714) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 13.09.2010 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mediplus Reiseholding GmbH, Bonn, Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Mediplus Reisen GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 16480) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mediplus Reiseholding GmbH, Bonn, Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Mediplus Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 16485) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mediplus Reiseholding GmbH, Bonn, Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn.Geschäftsanschrift: Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn. Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Geschäftsführer: Gielen, Werner, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Mediplus Reiseholding GmbH, Köln, (Herbert-Rabius-Straße 26, 53225 Bonn).Nach Sitzverlegung nunmehr (Amtsgericht Bonn, HRB 16486) Bonn.
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