Meditrend Vertriebs GmbH für Hörtechnik, Münster (Südstr.20, 48153 Münster). Die Verschmelzung ist mit Eintragung der neu gegründeten Meditrend eG (Münster GnR 438) sowie der dortigen Eintragung der Verschmelzung am 12.09.2011 wirksam geworden.
Meditrend Vertriebs GmbH für Hörtechnik, Münster (Südstr.20, 48153 Münster). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 14.07.2010 als übertragender Rechtsträger neben dem weiter übertragenden Rechtsträger, der Interessengemeinschaft der Hörgeräteakustiker Deutschland oHG mit Sitz in Münster (Münster, HRA 9093) zu der dadurch neu gegründeten Meditrend eG mit Sitz in Münster verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.